Unbenanntes Dokument

AGB


P84040L

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Alkor Industrietechnik GmbH


1. Allgemeines
Sämtliche von uns erstellten Angebote sind unverbindlich. Die in unseren Druckschriften enthaltenen technischen Daten, Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und Preise sind unverbindlich, es sei
denn diese sind im Einzelfall ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden. Für Kostenvoranschläge und sämtliche durch uns erstellten Unterlagen behalten wir uns Eigentum und Urheberrecht vor, die
Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Die Rechtswirksamkeit mündlicher Absprachen setzt eine schriftliche Bestätigung voraus.

2. Individuelle Vertragsabsprachen
Getroffene Eigenschaftszusicherungen sowie Verwendungsempfehlungen unserer Verkaufsprodukte sind nur Rechtswirksam,
sofern eine schriftliche Bestätigung durch eine von uns dazu autorisierte Person oder Niederlassung vorliegt.
Reparaturdauer und –fristen müssen zur Rechtswirksamkeit schriftlich durch unsere Hauptverwaltung oder unsere zuständige Niederlassung bestätigt werden. Die von uns beauftragten
Außendienstmitarbeiter sind zur Vermittlung von Aufträgen ermächtigt. Ein Auftrag findet seine Rechtswirksamkeit durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von unserer Hauptverwaltung oder unserer
Niederlassung oder durch eine bereits getätigte Warenauslieferung.

3. Preise
Die von uns ausgewiesenen Preise sind Europreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk. Zu den Verkaufspreisen im Inland wird die aktuelle Mehrwertsteuer zusätzlich ausgewiesen. In den
Verkaufspreisen sind keine weiteren Leistungen wie z.B Versandkosten, Verpackungen, Versicherungen, Montage oder Aufstellung von Lieferprodukten. Die Preisberechnung basiert auf die am Tage der Angebotsabgabe
geltenden Materialkosten sowie sämtliche andere Nebenkosten. Bei einer Änderung dieser Kostenfaktoren bis zum Zeitpunkt der Lieferung behalten wir uns Preisberichtigungen vor. Die Wahl
sämtlicher Verpackungsmittel, Transportwege und die Art des Transportes nach bestem Ermessen behalten wir uns vor. Gewährleistung oder Garantie kann jedoch nicht geleistet werden. Der Anspruch auf
Rücknahme von Verpackungsmaterial besteht nicht.
Abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich schriftlich durch unsere Hauptverwaltung betätigt werden.

4. Zahlungsbedingungen
Die von uns ausgestellten Rechnungen können vom Käufer innerhalb von 14 Tage nach Rechnungsdatum bar mit 2% Skonto vom Rechnungsbetrag einschließlich Mehrwertsteuer oder innerhalb von 30
Tagen bar ohne Abzug gezahlt werden. Davon abweichende Bedingungen (Voraus-, Teilzahlung, Akkreditiv oder andere) behalten wir uns im Einzelfall vor. Bei Überschreiten der Zahlungsfristen sind wir
berechtigt unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bei Verzug des Bestellers,- Jahreszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) in Anrechnung zu bringen ohne das es einer vorhergehenden Mahnung oder Fristsetzung bedarf. Bei Auslandslieferungen können wir die Eröffnung eines unwiderruflichen
und bestätigten Akkreditivs, zahlbar bei einer von uns angegebenen Bank, oder gleichwertige Sicherheiten verlangen. Bei Nichtzahlung oder Überschuldung des Bestellers sowie bei Abweichung vereinbarter
Zahlungsziele wird unsere Rechnungsforderung sofort fällig. Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte stehen dem Besteller nur dann zu, wenn diese rechtskräftig, unbestritten festgestellt sind.

5. Lieferung
Die Lieferzeit ist in der Auftragsbestätigung geregelt und setzt die Klärung aller erforderlichen Spezifikationen voraus deren Klärung sich die Parteien bei Vertragsabschluss vorbehalten haben. Eine angemessene
Lieferfrist Verlängerung kann eintreten durch Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen, Ausfall wichtiger Fertigungseinrichtungen und Maschinen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher
Materialien, Verzögerungen bei der Beförderung sowie Störungen durch höherer Gewalt und zwar auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Zulieferanten eintreten. Vorstehendes gilt auch dann, wenn
diese Umstände während eines bereits bestehendes Lieferverzuges eintreten.
Nach Meldung der Abnahmebereitschaft hat die Abnahme unverzüglich bei uns im Hause zu erfolgen. Die Kosten der Abnahme gehen zu Lasten des Bestellers. In zumutbarem Umfang sind Teillieferungen
durch uns zulässig.

6. Gefahrenübergang
Alle Sendungen einschließlich möglicher Rücksendungen (auch von Lieferteilen) gehen auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung mit der Übergabe der Ware an
den Besteller oder dessen Beauftragten in unserem Werk über. Gleiches gilt wenn die Sendung unser Werk verlässt, gleichgültig auf welchem Wege und mit welchem (eigenen oder fremden) Transportmittel.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Vorstehende Regelung gilt auch bei
Teillieferungen.

7. Mängelhaftung
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu kontrollieren und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich
Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein
solcher Mangel, muss die Anzeige schriftlich unverzüglich nach Entdeckung erfolgen, andernfalls gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der gelieferten
Ware bzw. unserer Leistung vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung neuer Ware bzw. zur Erbringung neuer Leistungen berechtigt. Soweit die Beseitigung
des Mangels bzw. die Lieferung neuer Ware oder die Erbringung neuer Leistungen fehl schlägt oder wir sonst berechtigt sind, weitere Maßnahmen zu verweigern, stehen dem Besteller die gesetzlichen
Rechte zu. Regelmäßig sind dem Besteller mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche zumutbar. Der Rücktritt ist bei unerheblichen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Haften wir nach Ziff.9 dieser
Bedingungen, verjähren die Mängelansprüche des Bestellers nach den gesetzlichen Vorschriften. Weiterhin verjähren Mängelansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Mangel in einem dinglichen
Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann oder einem sonstigen Recht, dass im Grundbuch eingetragen ist, besteht, oder bei einem Bauwerk oder bei einer
Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Eine Mängelhaftung
durch uns erfolgt nicht wenn Schäden die durch natürlichen Verschleiß oder Verbrauch oder Verhalten, das in den Verantwortungsbereich des Bestellers fällt, entstanden sind.

8. Haftungsbeschränkung
Wir haften bei eigenem vorsätzlichen Verhalten und eigenem groben Verschulden sowie vorsätzlichem Verhalten und grobem Verschulden leitender Angestellter. Wir haften weiterhin für die Nichteinhaltung
von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften dem
Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Der Höhe nach ist diese Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens beschränkt. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen. Entsprechendes wie in den vorstehenden Absätzen geregelt, gilt für unsere Haftung wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher uns gegen den Besteller zustehenden und künftig entstehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Akkreditivgestellung gilt nicht als Zahlung).
Wird vom Besteller unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren in der Weise zu einer neuen Sache/Produkt verbunden, so dass er das Alleineigentum daran erwirbt, so überträgt der Besteller auf
uns das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen Sachen zum Zeitpunkt ihrer Verbindung. Der Vertragsabschluß mit unserem Besteller über die Ware gilt als Einigung über
den Eigentumsübergang. Die Einräumung des Mitbesitzes an uns durch den Besteller wird dadurch ersetzt, dass dieser die neue Ware für uns mit in Verwahrung nimmt. Der Besteller ist zum Weiterverkauf
unserer Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes ermächtigt. Er tritt uns bereits jetzt zu unserer Sicherung alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller weiterhin ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde in
Zahlungsverzug ist. Gleiches gilt, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. In diesem Fall hat uns der Besteller die abgetretenen Forderungen
und seine Schuldner auf Verlangen abzugeben.

10. Schlußbestimmungen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten resultierend aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar einschließlich Scheck und Wechselklagen ist Düsseldorf. Wir behalten uns vor auch am Sitz des Bestellers
zu klagen. Eine Übertragung der Vertragsrechte und -pflichten auf Dritte durch den Besteller kann nur durch unserer schriftlichen Genehmigung erfolgen. Unsere Geschäftbedingungen sind die
Grundlage für alle Geschäfte mit unseren Auftraggebern/ Bestellern. Individuell vereinbarte Bedingungen des Bestellers sind nur in Schriftform durch uns schriftlich genehmigt gültig. In allen Fällen ist die
Rechtswirksamkeit aller Vereinbarungen nur durch schriftliche Bestätigung des Handlungsbevollmächtigten gültig. Eine ausbleibende schriftliche Stellungnahme, Schweigen ist in jedem Fall als Ablehnung zu
werten. Mit der Entgegennahme unserer Lieferung erkennt der Besteller unsere Geschäftbedingungen an. Die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich nach deutschem Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Eine etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen getroffenen Vereinbarungen.

Hilden Oktober 2004

Unbenanntes Dokument
Erfahren Sie die aktuellsten Neuigkeiten über unser Unternehmen.


Neu im Programm:
Das Schutzzaunprofil mit extra tiefer Nut!

Mehr Informationen


ALKOR Industrietechnik GmbH
Im Hasseldamm 4
41352 Korschenbroich

Tel. 02161 - 3033 202
info@alkor-gmbh.de

Alkor Industrietechnik GmbH - Impressum